Wohn- oder Gewerbegrundstück in zentraler Lage von Röderau
Ausgehend von einem 7.300 m² großen Grundstück im alten Ortskern von Röderau
wird eine Teilfläche von Flurstück 6/1 angebeoten am Standort Promnitzer Straße und Bauernweg
Es sollten mindestens 2.000 m² erworben werden.
Am Bauenweg liegen an Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas, Telefon.
Kaufpreis Baufläche: ca 1.000 m² á 35,00 € / m²
Kaufpreis Gartenland: 10,00 € / m²
Keine Maklerprovision
sehr gute Lage und Infrastruktur
Röderau ist ein Ortsteil der Gemeinde Zeithain im Landkreis Meißen. Die Entfernung zur Stadt Riesa beträgt ca. 1,5 km.
In der Region gibt es vielfältige Arbeitsmöglichkeiten, die von Röderau aus sehr schnell erreichbar sind. Dazu zählen Wacker Chemie Nünchritz, die in Riesa ansässigen Betriebe und die Industrie im Gewerbegebiet Zeithain.
Die Grundstücke sind ruhig an einer Ortstraße gelegen, direkt gegenüber der Kindertagesstätte Röderau. In der Nähe befindet sich der Dorfplatz mit Bushaltestelle, Arztpraxis, Apotheke, Friseur und Bäckerei. In der anderen Richtung sind Dorfkirche und Friedhof gelegen.
Bebauung
ein Bebauungsplan wird seitens der Genehmigungsbehörde für dieses Grundstück nicht gefordert.
Eine qualifizierte Bauvoranfrage beim Landratsamt Meißen als Bau-Genehmigungsbehörde) ist erforderlich. Erst dann kann ein detaillierter Bauantrag eingereicht werden.
Das Grundstück befindet sich am Rande des Überschwemmungsgebietes der Elbe. Vom Elbhochwasser im Juni 2013 war es nicht betroffen, jedoch wenige Zentimeter vom Jahrhunderthochwasser im August 2002.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen plant umfangreiche bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen für die alte Ortslage Röderau.
Als Überschwemmugsgebiete gelten Kraft Gesetzes Gebiete, die bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zurechnen ist, überschwemmt werden. Ab 01. Januar 2008 werden sie im Liegenschaftskataster ausgewiesen.
Bei der Bebauung sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Sämtliche Gebäude sind bis über die Höhe der Hochwasserlinie (97,60 m ü. NN) mit mineralischen, wasserbeständigen Baustoffen auszubilden;
- Eine Veränderung der Geländehöhe innerhalb des Baugrundstückes ist unzulässig;
- Die für die geplanten Gebäude erforderliche statische Berechnung ist grundsätzlich unter Berücksichtigung des Hochwasserfalls durchzuführen;
- Sämtliche Zentralen für die Elektroinstallation und sonstige Haustechnik sind grundsätzlich oberhalb der Hochwassermark (97, 60 m ü. NN) anzubringen;
- In Abwasserleitungen sind Rückstausicherungen einzubaúen;
- Einfriedungen sind so auszubilden, dass im Hochwasserfall Zaunfelder und Tore schnell demontiert werden können. Die Höhe darf 1, 20 m über Oberkante Fußweg nicht übersteigen;
- Das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden ist unzulässig, es sei denn die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden.